Klarnamenpflicht durch die Hintertür?
Das geplante Gesetz wird Auswirkungen auf uns alle haben, nicht nur auf die unter 14-Jährigen. Jeder und jede muss sich dann ausweisen, bevor man Social-Media-Plattformen nutzt. Wie will Pröll sicherstellen, dass das dann keine Klarnamenpflicht durch die Hintertür ist?
"Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein", antwortet da Pröll, "wir müssten alles tun, damit wir eine effiziente Strafverfolgung haben, um Täterinnen und Täter überführen zu können". Er zieht einen Vergleich mit dem Offline-Bereich. Auf der Straße trage man ja auch kein Namensschild, das wäre die Klarnamenpflicht, "aber wenn ich ein Strafbegehen vollziehe, dann wird ausgeforscht und ich werde zur Verantwortung gezogen". So soll das auch im digitalen Raum sein.
Warum wartet Österreich nicht auf eine EU-Lösung? Weil man es den Kindern und Jugendlichen schuldig sei, hier möglichst rasch eine Lösung herbeizuführen, so Pröll.
Hätte noch einen Multi-Fail für dich. Das BM für Bildung betreibt ein Bewerbungsportal. Soweit, so gut, nur die Links zu den Schulseiten (wo man die eigentlichen Infos bekommen sollte) sind tlw etwas daneben. (Und die im Impressum angegebene Mail funzt net)
Infineon errichtet in Villach die europaweit erste Hochvolumenfertigung von Galliumnitrid-Leistungshalbleiter auf 300-Millimeter-Wafern. Dafür werden bis 2034 1,1 Milliarden Euro in den Standort investiert. Infineon Austria beschäftigt rund 5.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon etwa 4.800 am Standort Villach.
Die Bundeshandelsakademie Wörgl in Tirol erweitert ihr Ausbildungsangebot: Ab dem Schuljahr 2027/28 startet mit der „CyberHAK“ ein neuer Schulzweig für Sicherheitsmanagement und Cybersecurity. Wörgl ist damit der vierte Standort, der diese Ausbildungsform in Österreich anbietet.
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Die Bundeshandelsakademie (BHAK) Wörgl ist für ihre Wirtschaftsausbildung, ihre IT-Kompetenz und eine breite Allgemeinbildung bekannt. Nun wird ihr Ausbildungsangebot um einen weiteren Schulzweig erweitert: die Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cybersecurity, kurz „CyberHAK“.
Vierter Standort in Österreich, erster in Westösterreich
Ab dem Schuljahr 2027/28 soll der neue Zweig erstmals angeboten werden. Damit ist die BHAK Wörgl der vierte Standort in Österreich und die erste Schule in Westösterreich, die diese Ausbildung anbietet.
Das Besondere: Die „CyberHAK“ ist keine reine IT-Ausbildung, sondern eine fünfjährige Handelsakademie, die mit Reife- und Diplomprüfung abschließt. Neben Fächern wie Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Co. vertiefen die Jugendlichen in insgesamt 23 Schwerpunkt-Wochenstunden über fünf Schuljahre ihre Kenntnisse in Cybersecurity, Sicherheitsmanagement und Datenschutz. Die Zusammenarbeit mit Sicherheitsinstitutionen sorgt für Praxisnähe.
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Vielfältige Berufsperspektiven
Die Kombination aus Wirtschafts- und Sicherheitskompetenz soll vielseitige Perspektiven eröffnen, etwa in kaufmännischen Berufen, der betrieblichen IT- und Informationssicherheit, im Sicherheits- und Risikomanagement sowie im öffentlichen Sicherheitsbereich.
Gleichzeitig ermöglicht der Maturaabschluss ein weiterführendes Studium. Ein Pflichtpraktikum im Umfang von 300 Stunden rundet die Ausbildung ab.
Tirol
25.10.2026 17:00
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Die telefonische Gesundheitsberatung 1450 hat einen neuen Standort am GesundheitsCampus Bludenz. Gleichzeitig wird das Angebot um ärztliche Videokonsultationen am Abend und in der Nacht erweitert.
Wir haben im Moment künstliche Intelligenz vor allem im Einsatz, wenn es um die Frage von Produktion von Texten oder von entsprechenden Bilddokumenten und dergleichen mehr geht. Aber noch nicht in Fachverfahren, wo Bürgerinnen und Bürger Anträge stellen, die dann bearbeitet werden“, erklärte der Chief Information Officer der Stadt Wien. Für Parkpickerl-Anträge und Ähnliches seien noch ganz normale Algorithmen im Einsatz, die ohne KI funktionieren.
Bundes-KI floppt bei der Justiz und halluziniert Mordparagrafen - Netzpolitik - derStandard.at › Web
Eine Anbindung an juristische Datenbanken fehlt bei GovGPT völlig, freie Dateiformate werden ausgesperrt. Das Justizministerium arbeitet an einer eigenen KI
Die RTR weist in einem FAQ sogar explizit darauf hin, dass es derzeit "noch keine nationale Umsetzung der Zuständigkeiten des AI Acts in Österreich" gibt. Für diese nationale Umsetzung bräuchte es ein Gesetz. Bis dato gibt es jedoch nicht einmal einen öffentlichen Gesetzesentwurf.
Zuständig, einen solchen auszuarbeiten, wäre das Bundeskanzleramt bzw. der Staatssekretär für Digitalisierung, Alexander Pröll (ÖVP). Sein Büro teilte auf Anfrage des STANDARD bereits vor mehreren Monaten mit, dass eine "Regierungsvorlage in enger Abstimmung mit den anderen Ressorts ausgearbeitet" werde. Bisher hat sich an diesem Status quo nichts verändert, heißt es.
Digitalisierung sichtbar machen will ein Förderprogramm in Niederösterreich. Die Projekte von zwölf Firmen wurden von Wirtschaftskammer NÖ, Landesregierung und Ecoplus vorgestellt – und es wurde zum Voting aufgerufen. Gewonnen hat eine Firma aus Krumbach, mit einem Projekt am Standort Retz...
Für den Bürgermeister war die Sache damit allerdings nicht erledigt. Er stellte sich die Frage, ob sich tatsächlich jemand über ID Austria an einer fremden Adresse anmelden kann, ohne dass die dort lebenden Menschen davon erfahren.
Selbstversuch mit Nebenwohnsitz
Jannach wollte es genau wissen und machte nach Rücksprache mit seiner Amtsleiterin einen Selbstversuch: Über das digitale System meldete er bei ihr einen Nebenwohnsitz an. „Das hat tadellos funktioniert“, sagt der Bürgermeister. Seine Amtsleiterin habe jedoch keine entsprechende Verständigung über die Anmeldung erhalten.
Genau darin sieht Jannach mögliches Missbrauchspotenzial. Wer seinen Wohnsitz persönlich am Gemeindeamt anmeldet, benötigt eine Bestätigung mit Unterschrift des Vermieters beziehungsweise Eigentümers. Beim digitalen Verfahren ist hingegen keine direkte Zustimmung erforderlich.
"Gerade als öffentliche Institution ist es für uns wesentlich, dass audiovisuelle Inhalte als verlässlich erkennbar bleiben. C2PA schafft dafür mehr Transparenz und macht die Herkunft unserer veröffentlichten Videos technisch nachvollziehbar. Das schafft Vertrauen in unsere Inhalte und stärkt unseren demokratiepolitischen Auftrag", erklärt Parlamentsdirektor Roland Weinert.
Hinter dem neuen Standard steht eine Kooperation des Parlaments mit dem Medientechnologieunternehmen Big Blue Marble, das bereits seit 2020 die Streaming- und Videodienstleistungen für das Parlament verantwortet. "Das Projekt mit dem österreichischen Parlament zeigt eindrucksvoll, wie öffentliche Institutionen neue Standards für digitale Inhalte konkret für sich nutzen können. Für uns steht dabei im Vordergrund, solche Innovationen so in bestehende Systeme einzubinden, dass sie im Regelbetrieb echten Mehrwert schaffen – und C2PA macht genau das", sagt Norbert Grill, CTO von Big Blue Marble.
Auf vollautomatisch erstellten schriftlichen Bescheiden prangt dann auch kein Name einer verantwortlichen Person mehr. Stattdessen muss die Behörde darauf hinweisen, dass der Rechtsakt vollautomatisch erstellt wurde. Sofern es sich um keine Strafverfügung handelt, können Betroffene zwei Wochen lang Vorstellung erheben, mit oder ohne Begründung, was den Bescheid außer Kraft setzt. Damit möchte Österreich Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung Genüge tun, der Bürgern das Recht gewährt, gerade keinen vollautomatischen rechtlichen Entscheidungen unterworfen zu werden. Die Behörde kann dann, wenn sie möchte, einen ganz neuen Bescheid erlassen – aber nur durch einen Menschen.
Mit dem Inkrafttreten des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026) nimmt das neue Bundesamt für Cybersicherheit (BCS) am 1. Oktober 2026 offiziell seine Arbeit auf. Österreich setzt damit die europäischen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie um und schafft eine zentrale, bundesweit zuständige Behörde für Cybersicherheit. Das BCS ist als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Inneres eingerichtet. Allfällige Weisungen erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben schriftlich.
Neuer Direktor mit Erfahrung in IT-Sicherheit
An der Spitze des neuen Bundesamts steht mit Markus Kasinger ein ausgewiesener IT- und Sicherheitsexperte. Der Oberösterreicher war zuvor als CIO bei der Austrian Power Grid AG tätig, wo er unter anderem ein Security Operation Center aufbaute und sich für die Umsetzung und Weiterentwicklung von IT-Security-Initiativen einsetzte. Diese Erfahrung bringt er nun in das Bundesamt für Cybersicherheit ein.
Ein Cyberangriff auf die Schweizer Autovista Group, bekannt durch die Fahrzeugdatenbank Eurotax, hat auch große Auswirkungen auf heimische Versicherungen. Seit mehr als zwei Wochen können sie nicht mehr auf zentrale Fahrzeugdaten zugreifen.
Wennst genügend Most trinkst,
kommt halt der Strom im Elchland aus der Steckdose, ohne Mascherl.
Die Marktgemeinden Kronstorf und Hargelsberg, die oberösterreichische Landesregierung und der Landesfischereiverband sind nun offenbar alle Teil der PR-Abteilung von Google, das in Kronstorf eine monströse Serverfarm baut, die laut APG mehr Strom ziehen wird als alle Privathaushalte in OÖ zusammen.
Konkret kann die digitale E-Card ab sofort über die SV-Apps „MeineSV“, „MeineÖGK“, und bald auch über „MeineBVAEB“ und „svsGO“ österreichweit in Ordinationen und Apotheken mit dem Smartphone genutzt werden. Genau wie die physische E-Card enthält auch die digitale Version keine Gesundheitsdaten, sondern ist ein Schlüssel zu den Daten im E-Card System. Die Sicherheit soll unter anderem durch Bestätigung der Identität durch Login mit ID Austria gewährleistet werden.
Vom Studierendenausweis und der E-Card gibt es nun digitale Versionen. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) informierte heute bei einer Pressekonferenz über den Studierendenausweis, der ab sofort als weiterer elektronischer Identitätsnachweis in der E-Ausweis-Plattform des Bundes zur Verfügung steht.
Voraussetzung für die Nutzung des Studierendenausweises ist neben der Studierendeneigenschaft eine ID Austria mit Vollfunktion sowie die aktivierte App eAusweise und die App ID Austria auf demselben Gerät.
it dem Studierendenausweis steht ab sofort ein weiterer elektronischer Identitätsnachweis in der E-Ausweis-Plattform des Bundes zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist neben der Studierendeneigenschaft eine ID Austria mit Vollfunktion sowie die aktivierte App eAusweise und die App ID Austria am selben Gerät. Die Nutzung ist freiwillig, daneben bleibt der haptische Studierendenausweis bestehen. Welche Services damit genutzt werden können, entscheiden die Hochschulen.
Am Institut für Information Security forschen derzeit rund 80 Personen in vier Forschungsbereichen, darunter IT-Sicherheit, Kryptografie, sichere Anwendungen, Systemdesigns und die Sicherheit von und durch künstliche Intelligenz (KI). Geleitet wird das Institut von Stefan Mangard: „Wir haben in diesem Gebäude acht Forschungsgruppen. Diese beschäftigen sich beispielsweise mit Kryptografie. Da geht es darum, Daten zu verschlüsseln. Dann gibt es auch Bereiche, wo es darum geht, sichere Systeme wie Handys oder Computer zu bauen.“
Viele Menschen müssen derzeit ihre ID-Austria-Registrierung verlängern. Sie läuft nämlich nach fünf Jahren ab. Das machen sich Betrüger jetzt zunutze: Laut Landeskriminalamt sind betrügerische SMS im Umlauf, die zur Aktualisierung auffordern. Täter beschaffen sich darüber Zugriff zu Bankkonten. In zwei Fällen entstand ein Schaden im fünfstelligen Bereich.