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n Tirol stellten am Freitag die Staatssekretäre Alexander Pröll (ÖVP) und Sepp Schellhorn (NEOS) eine Gesetzesnovelle zur digitalen Verwaltung vor. Was das für die Bürger bedeutet und ob das Recht auf ein analoges Leben in Zukunft noch durchsetzbar ist.
Viele kennen es bereits von der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung oder der Familienbeihilfe. Beides wird in bestimmten Fällen automatisch beantragt.
Das System soll in Zukunft auf viele andere Förderungen und Beihilfen ausgeweitet werden. Dafür braucht es eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG). Diese wurde am Freitag nach abschließenden Verhandlungen in Innsbruck in Begutachtung geschickt und könnte – so Digitalisierungsstaatssekretär Pröll – noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden.
Von Heizkostenzuschuss bis Strafzahlungen
Bund, Länder und Gemeinden können damit die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben. Die vier zentralen Reformpunkte bringen auch wesentliche Neuerungen für die Bürger:
Einsatz von Chatbots: Computerbasierte Dialogsysteme werden bisher hauptsächlich genutzt, um Anfragen von Bürgern zu beantworten. In Zukunft sollen sie auch dabei helfen, Anträge auszufüllen und an die Behörden weiterzuleiten.
Automatische Verwaltungsverfahren: Die erwähnte antraglose Arbeitnehmerveranlagung ist Vorbild für sogenannte No-Stop-Verfahren, also automatisch eingeleitete Anträge. Als Beispiel nennt der Tiroler ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf, der als Vertreter Tirols die Novelle mitverhandelt hat, den Heizkostenzuschuss, der in Zukunft bei bestimmten Einkommensverhältnissen automatisch beantragt werden soll. Ein weiteres Beispiel: Ändert sich der Familienstand – etwa durch Heirat –, veranlasst die KI die Aktualisierung in wichtigen Dokumenten.
Die Zettelwirtschaft soll endgültig ein Ende haben.
Die Zettelwirtschaft soll endgültig ein Ende haben.(Bild: Kronen Zeitung)
Automatische Genehmigung: Nach der bisherigen Rechtslage benötigt jede Entscheidung der Behörde eine menschliche Genehmigung. Der Entwurf zur Gesetzesnovelle schafft die Grundlage für vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen und standardisierten Fällen. Als Beispiel nennt Wolf die Abwicklung von Verkehrsstrafen. „Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung großer Fallzahlen und entlastet die Verwaltung“, beschreibt Pröll den erhofften Nutzen im Staatsapparat.
Online-Banking statt Sepa-Zahlungsanweisungen: Der Erlagschein als Überweisungsformular könnte bald ganz ausgedient haben. Der Gesetzentwurf legalisiert die bereits gelebte Praxis des Online-Bankings und ermöglicht QR-Codes, um Verwaltungsstrafen begleichen zu können.
Pröll und Deregulierungs-Staatssekretär Schellhorn sehen die Automatisierung als wichtigen Schritt, die Verwaltung zu vereinfachen und für die Bürger leichter zugänglich zu machen. Auf die Frage der „Krone“, ob mit der Reform das Recht auf ein analoges Leben obsolet werde, antworten die Staatssekretäre mit einem energischen Nein. Es werde auch in Zukunft die persönliche Vorsprache beim Amt möglich sein. Man werde aber alles dafür tun, die Bürger bei der Digitalisierung „mitzunehmen“.
Tirol
13.03.2026 18:00
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