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Facebook darf weiterhin keine Daten von Nutzern ohne deren Einwilligung an Drittanbieter weitergeben. Das Berliner Kammergericht bestätigte ein Urteil des dortigen Landgerichts, das im November 2014 die Datenweitergabe an App-Anbieter für illegal erklärt hatte. Gegen die Praxis hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bereits im Jahr 2012 geklagt.