136 private links
Es geht nicht um diffuse Überwachungsparanoia, sondern um eine Abkehr von einem Grundrechtsverständnis. Das zeigt das „Pornokassetten-Erkenntnis“ des Verfassungsgerichtshofs aus 1991. Damals mussten die Betreiber von Wiener Videotheken aufzeichnen, welcher Bürger sich welchen Film ausgeborgt hatte.
Die Verfassungsrichter untersagten diese Videodatenbank. „In einer von der Achtung der Freiheit geprägten Gesellschaft“, schrieben sie, „braucht der Bürger ohne triftigen Grund niemandem Einblick zu gewähren, welchem Zeitvertreib er nachgeht, welche Bücher er kauft, welche Zeitungen er abonniert, was er isst und trinkt und wo er die Nacht verbringt“. Es sei „Sache des Betroffenen zu entscheiden, ob und was er darüber welchen anderen wissen lässt“.
Ein Urteil, das angesichts der Vorratsdatenspeicherung nur noch Makulatur ist. Nun wird das Kommunikationsverhalten aller Bürger für ein halbes Jahr gespeichert – ob sie wollen oder nicht.