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DNS-Dienste wie Quad9 übersetzen die Namen von Internet-Seiten in numerische IP-Adressen. Damit können Nutzer:innen die gewünschten Inhalte abrufen, ohne sich kryptische Zahlenfolgen merken zu müssen – das können Computer wie die von Quad9 viel besser. Das erstinstanzliche Landgericht sah den Anbieter daher als „Täter“, er spiele „eine zentrale Rolle bei der Rechtsverletzung“, wenn er nicht eine solche Sperre einrichtet. Eine Sperre ist in der Regel jedoch nur für die gesamte Site umsetzbar. Es wird also nicht nur der rechtsverletzende Inhalt gesperrt, sondern viele andere auch.
Kein Täter, kein Störer
Nicht nur der Einstufung von Quad9 als Täter erteilte das Dresdner Gericht eine Absage, auch die Einstufung als sogenannter Störer teilt es nicht.