19784 shaares
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Nach dem Grundsatz der „einmaligen Erfassung“ müssen Bürger wichtige Daten nur einmal vorlegen, heißt es in Brüssel. Diese Informationen sollen anschließend auf Antrag des Nutzers zugänglich gemacht werden, so dass sie für die meisten wichtigen grenzüberschreitenden Verfahren wiederverwendet werden können. Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hatte im Sommer bei diesem vorgesehenen „Once-only“-Prinzip noch Fragen im Hinblick die Privatsphäre der Beteiligten gesehen. Er vermisste etwa eine klare Rechtsbasis und zweifelte die Vereinbarkeit mit den Prinzipien der Zweckbestimmung und der Datensparsamkeit an