19783 shaares
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Die eCall-Technologie muss „die vollständige Löschung aller Daten erlauben. Daten von den Notdiensten dürfen, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der Betroffenen, nicht an Dritte weitergegeben werden“, erklärt Fachanwalt Christian Solmecke. Auch bei einem Unfall dürfen die Daten nur an die Notfalldienste weitergeben werden. Die Verbindung wird über ein SIM-Karte über das Mobilfunknetz hergestellt. Allerdings wählt sich diese Karte erst nach einem Unfall in das System ein, so dass es nicht möglich ist, ein Bewegungsprofil des Fahrzeugs zu erstellen.