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Der 2nd Circuit Court of Appeals in New York entschied, dass der Programmierer Sergey Aleynikov durch das Herunterladen von Programmcode von den Servern seines ehemaligen Arbeitgebers Goldman Sachs keinen Diebstahl begangen habe.
Weil der Code nämlich auf den Servern noch vorhanden ist und Sergey durch das Runterladen keine “physische Kontrolle” über irgendetwas erlangte. Die drei Richter des Berufungsgerichtshofs wiesen ausserdem die allgemeine Interpretation zurück, irgendwelche Daten könnten Gegenstand eines Diebstahls sein, ausser Geld. Was mit Aleynikov nun konkret passieren wird, müssen die US-Gerichte formulieren, aber für die Definition von Begriffen wie “geistige Leistung” und “geistiges Eigentum”, vor allem im Zusammenhang mit dem alten Rechtsbegriff “Diebstahl” ist die Entscheidung grundlegend. Wie jedes Kind verstehen kann, liegt kein Diebstahl vor, solange das Original noch an seinem Platz ist.