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Den Diagnosen werden bei der Meldung spezielle Codes zugeordnet. Die Ärztekammer hat hier aber datenschutzrechtliche Bedenken: Die persönlichen Patientendaten werden nämlich unverschlüsselt bis an den Dachverband der Sozialversicherungen geschickt. Unkenntlich gemacht werden sie erst im letzten Schritt bei der Übermittlung ans Gesundheitsministerium.
Die Ärztekammer hat zudem datenschutzrechtliche Bedenken. Die Patientendaten würden bei der Weiterleitung von Diagnosen zwar anonymisiert – dies allerdings erst, nachdem sie schon mehrere Stellen passiert hätten, sagt der Sprecher der niedergelassenen Ärzte im Bundesland Salzburg, Christoph Fürthauer. „Die Ärztekammer hat immer vorgeschlagen, dass die Daten vor der Weitergabe aus der Ordination verschlüsselt werden. Diesen Vorschlag hat das Gesundheitsministerium aber leider nicht aufgenommen.“