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Die Bundesnetzagentur will das automatisierte VideoIdent-Verfahrens zur Beantragung eines qualifizierten Zertifikates für elektronische Signaturen nicht länger anerkennen. Das teilte die Regulierungsbehörde laut Tagesspiegel Background am Freitag in einem Rundschreiben mit.
Die "innovative Identifizierungsmethode" nach Paragraf 11 Vertrauensdienstegesetz darf demnach nur noch bis zum 21. Dezember genutzt werden, um qualifizierte digitale Signaturen nach europäischer eIDAS-Verordnung von 2014 auszustellen. Diese Verschlüsselung ermöglicht es, Dokumente wie Verträge, Bestellungen, Personalunterlagen oder behördliche Anträge online rechtssicher zu unterschreiben