20024 shaares
Das Problem: Der aktuelle Entwurf sieht keine durchgängige menschliche Kontrolle der KI-generierten Bescheide mehr vor. Nur stichprobenartig soll überprüft werden, was die Software da ausspuckt. Das öffnet Tür und Tor für Halluzinationen und rechtswidrige Entscheidungen, warnen Bürgerrechtler.
Im Herbst soll der Verfassungsausschuss des Nationalrats über eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) beraten. Kernstück der Regierungsvorlage ist der neue § 18a, der die Basis für Verwaltung durch die Künstliche Intelligenz bildet.