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Das Landgericht Aachen hat die Berufung des von Software-Anbieter "Modern Solution" angezeigten und anschließend verurteilten Programmierers am Montag als unbegründet abgewiesen. Damit hat das Urteil der Vorinstanz Bestand. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung teilte heise online mit, in Revision gehen zu wollen (LG Aachen Az 74 NBs 34/24).