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Durch das Bundesministerium für Inneres wurde im Jahr 2007 im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel für diesen Einzelfall eine eigens dafür angepasste Software angekauft. Durch dieses Programm, das ausschließlich Bildschirminhalte, sogenannte Screenshots, in regelmäßigen Abständen und Tastaturanschläge (Key-Log-Daten) übertragen und aufzeichnen konnte, wurde der codierte Datenverkehr auf dem Laptop des nunmehr Verurteilten überwacht. Diese Maßnahme wurde durch die Ratskammer Wien angeordnet und durch den Rechtsschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Justiz begleitet und kontrolliert. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme wurde sowohl im Gesamtbericht des Bundesministeriums für Justiz über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2007 an das Parlament als auch in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Jahre 2009 vollinhaltlich bestätigt.