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Kunden, die keinen intelligenten Stromzähler wollen, können diesen bisher laut der aktuellen Gesetzeslage schon ablehnen. Doch sie bekommen von den Netzbetreibern dann in Folge einen elektronischen Zähler installiert, bei dem bestimmte Funktionen per Software deaktiviert werden. Dazu zählten bisher die Speicherung von Tages- und Viertelstundenwerten des Stromverbrauchs. Durch die Änderung der Verordnung wird das bisherige Vorgehen der Netzbetreiber, trotz Opt-Outs auf elektronische Zähler zu wechseln, nun gesetzlich legitimiert.
Die gute Nachricht für Konsumenten ist aber, dass eine weitere, wesentliche Funktion, die bisher von der Deaktivierung ausgenommen war, nun inkludiert ist: die Fernabschaltfunktion. Über diese ist es dem Netzbetreiber möglich, Stromzähler an- und abzudrehen und damit schneller als bisher Kunden den Strom abzudrehen, wenn sie etwa mit der Zahlung im Rückstand sind.