19851 shaares
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Das Gesetz sieht außerdem vor, dass elektronische Anträge in behördlichen Verfahren stärker genutzt werden sollen. Ziel ist es, durch klare Vorgaben eine komplett elektronische Abwicklung von Verfahren zu ermöglichen. Nach dem „Once-Only-Prinzip" sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nicht immer wieder neu vorlegen müssen. Stattdessen sollen Daten direkt aus bestehenden elektronischen Registern abgerufen werden. Dafür wird eine Regelung geschaffen, die es Behörden erlaubt, in Förderverfahren auf diese Register zuzugreifen – natürlich nur dort, wo das rechtlich erlaubt ist.