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Im Vertrag, der neben Fingerabdrücken und DNA-Profilen auch die Weitergabe von Daten über politische Einstellung, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit und Mitgliedschaften in Gewerkschaften ermöglicht, steht ausdrücklich: „Privatpersonen erwachsen keine Rechte aus dem Abkommen.“ Zwar sagt das Außenamt heute, dass „dem Einzelnen in den USA eine Reihe von vor allem administrativen, aber auch gerichtlichen Rechtsmitteln zur Verfügung“ steht. Andererseits findet sich im Akt desselben Ministeriums eine interne Analyse, in der davon die Rede ist, dass ohne die in den USA nicht vorhandenen Individualrechte für Österreicher „nicht mit einer Zustimmung des Nationalrates“ zu rechnen sei. Trotzdem will man den Vertragstext zur Abstimmung bringen.