19788 shaares
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In einem wegweisenden Urteil entschied der Europäische Gerichtshof heute, dass es mit bestehendem EU-Recht nicht vereinbar sei, die auf Webservern gespeicherten Daten von Internetnutzern vorsorglich auf Urheberrechtsverletzungen durchsuchen zu lassen. Genau dies hatte nämlich die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam von einem Hosting-Anbieter gefordert.
Der Rechteindustrie dürfte dieses Urteil wenig gefallen, da die Entscheidungen des EuGH sofort und auch rückwirkend verbindlich sind. Die aktuelle Entscheidung ist bereits die zweite Niederlage für Sabam innerhalb weniger Monate. Bereits im November wurde eine von ihr eingereichte Klage abgewiesen.