19787 shaares
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Das Internet ist heute eines der wichtigsten Mittel des Einzelnen für die Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem heute veröffentlichten Urteil Yıldırım gegen Türkei (Appl. no.3111/10) festgestellt, in dem er (einstimmig) eine Verletzung des Art 10 EMRK durch die Türkei wegen einer generellen Sperre des Zugangs zu Google Sites feststellte.