19763 shaares
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Es ist mit Verlaub gesagt »Quatsch«, dass Datenschutz, IT-Sicherheit, Datensicherheit oder die DS-GVO der Pandemiebekämpfung im Weg stünden. Es gibt kein »Entweder Datenschutz oder Leben retten«. Diese fatale und fahrlässig simplifizierende »Dafür oder dagegen«-Logik ist so abgedroschen wie austauschbar, erfreut sich offenbar aber stetiger Beliebtheit.
Denn es ist keine Frage des »Ob«, sondern die rechtsstaatliche Frage des »Wie«. Es kommt auf die Wahl der Mittel an. Und diese müssen rechtsstaatliche Erfordernisse erfüllen:
Erforderlichkeit. Geeignetheit. Zweckbindung. Verhältnismäßigkeit. Rechtsgrundlage.