19985 shaares
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Wer das Volksbegehren unterzeichnen möchte, kann das ab dem 15. April tun. Dafür ist ein Besuch im Gemeindeamt notwendig. Denn eine digitale Lösung gibt es in Vorarlberg nicht – anders als bei bundesweiten Volksbegehren, die problemlos mittels ID-Austria-App online unterzeichnet werden können.
Die Hürden für eine digitale Unterschrift sind also weniger technischer, sondern vielmehr gesetzlicher Natur. Denn die digitale Zeichnung eines Landesvolksbegehrens ist in Vorarlberg schlicht nicht im Landesvolksabstimmungsgesetz vorgesehen, sagt Martina Schönherr. Dafür müsste das Gesetz geändert werden.