19905 shaares
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Die Landesregierung Vorarlberg argumentiert, dass die E-Mails „fiktiv“ im Landesarchiv lägen und deshalb nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen sollen. Tatsächlich sind sie nach wie vor unmittelbar beim Amt der Landesregierung gespeichert.
Dass die Landesregierung darauf beharrt, dass die E-Mails rechtlich als Archivgut anzusehen seien, hat einen einfachen Grund: Auf Archivgut ist das Informationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar. Da die E-Mails nach wie vor in der Landesverwaltung gespeichert sind, müssten sie eigentlich nach den neuen Regeln der Informationsfreiheit behandelt werden. Durch die „Übergabefiktion“ soll aus Sicht des Landes aber das Archivgesetz gelten, das einen wesentlich strengeren Schutz vorsieht.