19991 shaares
Auf vollautomatisch erstellten schriftlichen Bescheiden prangt dann auch kein Name einer verantwortlichen Person mehr. Stattdessen muss die Behörde darauf hinweisen, dass der Rechtsakt vollautomatisch erstellt wurde. Sofern es sich um keine Strafverfügung handelt, können Betroffene zwei Wochen lang Vorstellung erheben, mit oder ohne Begründung, was den Bescheid außer Kraft setzt. Damit möchte Österreich Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung Genüge tun, der Bürgern das Recht gewährt, gerade keinen vollautomatischen rechtlichen Entscheidungen unterworfen zu werden. Die Behörde kann dann, wenn sie möchte, einen ganz neuen Bescheid erlassen – aber nur durch einen Menschen.