19949 shaares
Der Telekommunikationsdienstleister 1&1 hat in einem Newsletter ein Gewinnspiel angeboten, bei dem nur diejenigen mitmachen können, die dem Unternehmen die Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten erlauben. Eine solche Verknüpfung an Bedingungen ist bei Gewinnspielen nicht per se verboten, aber umstritten. Zudem schwächt das Unternehmen mit dem Gewinnspiel die Privatsphäre der Kunden, weil diese als Preis für die Teilnahme der Verwertung personenbezogener Daten zustimmen sollen.