19763 shaares
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Rundeschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu Outlook:
Zwar werden Nutzer vor der Installation in einer Meldung darauf hingewiesen, dass E-Mails
mit der Microsoft-Cloud synchronisiert werden und auf weiterführende Informationen verwiesen. [...] Um eine
wirksame Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO handelt es sich hierbei nicht.
Damit ist ein datenschutzkonformer Einsatz der App aktuell nicht möglich.