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Die Europäische Kommission und die Vereinigten Staaten geben bekannt, dass sie sich grundsätzlich auf einen neuen Transatlantischen Datenschutzrahmen geeinigt haben, mit dem der transatlantische Datenverkehr gefördert und die vom Gerichtshof der Europäischen Union im Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 geäußerten Bedenken ausgeräumt werden.
CAPTCHAs have long relied on the inability of robots to solve distorted text. However, our research recently showed that today’s Artificial Intelligence technology can solve even the most difficult variant of distorted text at 99.8% accuracy. Thus distorted text, on its own, is no longer a dependable test.
To counter this, last year we developed an Advanced Risk Analysis backend for reCAPTCHA that actively considers a user’s entire engagement with the CAPTCHA—before, during, and after—to determine whether that user is a human. This enables us to rely less on typing distorted text and, in turn, offer a better experience for users. We talked about this in our Valentine’s Day post earlier this year.
Judgment of the Court (Second Chamber) of 19 October 2016.
Patrick Breyer v Bundesrepublik Deutschland.
Request for a preliminary ruling from the Bundesgerichtshof.
Reference for a preliminary ruling — Processing of personal data — Directive 95/46/EC — Article 2(a) — Article 7(f) — Definition of ‘personal data’ — Internet protocol addresses — Storage of data by an online media services provider — National legislation not permitting the legitimate interest pursued by the controller to be taken into account.
Die Luxemburger Richter stellen damit klar, dass es für den Personenbezug von IP-Adressen ausreicht, wenn sich der Anbieter von Online-Mediendiensten insbesondere bei Cyberattacken an die zuständige Ermittlungsbehörde wenden kann. Dieser obliege es dann, "die nötigen Schritte" zu unternehmen, "um die fraglichen Informationen vom Internetzugangsanbieter zu erlangen und die Strafverfolgung einzuleiten".
Innerhalb kürzester Zeit haben viele auf e-Commerce gesetzt, neue Online-Shops gebaut oder bestehende verbessert. Mit dem Kaufhaus Österreich bieten wir unseren heimischen Händlerinnen und Händlern nun erstmals eine Bühne, um sich und ihre Online-Shops zu präsentieren und den Konsumentinnen und Konsumenten eine Möglichkeit, unsere heimischen Unternehmen zu unterstützen.
„Ich appelliere an alle Konsumentinnen und Konsumenten, die österreichischen Betriebe und Unternehmen gerade angesichts der Coronakrise zu unterstützen und österreichisch zu kaufen. Das hilft den Unternehmen, den Arbeitskräften, der österreichischen Wirtschaft und damit uns allen“, ist Weidinger überzeugt.
Das „Kaufhaus Österreich“ ist eine echte rot-weiß-rote Plattform, die dazu dient, den Online-Handel zu stärken und attraktiver zu machen.
Und unsere Mitgliedsbetriebe stehen mehr denn je bereit, die heimischen Unternehmen mit ihrem Expertenwissen aktiv beim gelungenen Online-Auftritt zu unterstützen“, unterstreicht UBIT-Obmann Alfred Harl die Expertise und jahrzehntelange Erfahrung der IT-Dienstleister sowie der Unternehmensberater des Fachverbands UBIT.
Laut Statistik Austria hätten im letzten Jahr, auch nur 35,1% der Unternehmen in der Sparte Handel (Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen), Verkäufe über eine eigene Webseite oder App erzielt.
Der Selbstversuch mache sicher. Wer beispielsweise in der Suchmaske das Wort „TV-Gerät“ eingibt, wird zielsicher auf einen Anbieter für Grillsysteme oder einen Online-Shop für Boots- und Elektromotoren hingeführt. Eine Suchanfrage nach „Spielzeug“ wiederum führt den Kunden zu „Bio-Hundezubehör aus Naturmaterialien“. Eine Suche nach als Weihnachtsgeschenk sehr beliebten Spielekonsolen komplett erfolglos – es sei denn, die bei „X-Box“ angezeigten Lebensmittelhändler führen überraschenderweise doch die gesuchte Spielekonsole, wovon jedoch eher nicht auszugehen sei.
„Aber dieser Versuch der Bundesregierung, eine gute Plattform zu schaffen, ist nicht gut aufgegangen“, verwies er auf die neu geschaffene Plattform „Kaufhaus Österreich“, bei der er Verbesserungsbedarf orte.
„Leider wurde bei der Programmierung der Website wieder eine große Gruppe von Menschen von der Benutzung ausgeschlossen. Fast 20 % der österreichischen Bevölkerung sind von einer sichtbaren und - meist - unsichtbaren Behinderung betroffen. Auch diese Menschen wollen gerne regional einkaufen und verfügen durchaus über eine beträchtliche Kaufkraft. Mit der Beachtung der internationalen Barrierefreiheitsrichtlinien WCAG 2.1 AA ist es möglich, auch diese Personengruppe zu erreichen und einzubeziehen, dies sollte eine Selbstverständlichkeit sein."
Der Niedergang des "Kaufhauses Österreich" hat juristische Folgen. Die SPÖ wird, wie berichtet, eine Ministeranklage einbringen. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) habe mit der virtuellen Plattform quasi ein Online-Telefonbuch ins Netz gestellt. Anders als dieses sei das "Kaufhaus" aber keineswegs gratis, sondern koste gut 1,3 Millionen Euro, kritisierte die SPÖ am Donnerstag.
Dabei rückte ein weiteres Mal die Rolle der Agentur Accenture ins Zentrum der Aufmerksamkeit.
Viel Gutes hört man momentan nicht im Zusammenhang mit dem Onlinehändler-Verzeichnis "Kaufhaus Österreich" von Wirtschaftsministerium und Wirtschaftskammer. Daran dürfte auch der Preis der Website nichts ändern. In Summe kostete das digitale Kaufhaus 627.000 Euro
Mit 30.11.2020 startet etwas vollkommen Neues in Österreich: Mit dem „Kaufhaus Österreich“ erhalten heimische Händlerinnen und Händler eine neue E-Commerce-Plattform: Für einen digitalen regionalen Einkauf und um den österreichischen Onlinehandel zu stärken.