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Häufigste Definition: Leichnam ist der Körper eines Verstorbenen, der noch die
menschliche Gestalt erkennen lässt.
Totgeburten (termingerecht) und Frühgeburten (bis mindestens 35 cm Körperlänge)
sind somit Leichen und müssen somit einer Bestattung zugeführt werden.
Abgestorbene Feten mit weniger als 35 cm Körperlänge und unreife Frühgeburten unter 500
g Körpergewicht sowie Embryonen sind im rechtlichen Sinne keine Leichen, sondern
Fehlgeburten (Abortus).
Was ist ein
Leichnam im
Rechtssinn
Der menschliche Leichnam ist im Rechtssystem als Sache einzustufen, an der zwar keine
Vermögensrechte, wohl aber eingeschränkte Verfügungsrechte bestehen.
Verfügungsrecht besitzen Staatliche Institutionen (Gericht, Sanitätsbehörde),
Krankenanstalten und klin. Institute (Organentnahme,..) und nächste Angehörige.
Entscheidungen, die der Verstorbenen zu Lebzeiten getroffen hat besitzen Vorrang gegenüber
den Hinterbliebenen.